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US-Firmen stellen Richtlinien für Urheberschutz im Internet auf

19.10.2007
Mehrere führende amerikanische Medien- und Internet-Unternehmen versuchen, gemeinsame Spielregeln für den Schutz von Urheberrechten in der "Web 2.0"-Ära aufzustellen.

Hintergrund ist, dass Verbraucher in großem Stil urheberrechtlich geschützte Videos, Filme, Musik im "Mitmach-Web" platzieren. In den neuen Richtlinien verpflichten sich die teilnehmenden Internet-Firmen, effiziente Filter einzusetzen, um urheberrechtlich geschütztes Material schnell zu erkennen. Medienunternehmen sollten im Gegenzug auf Klagen gegen die Internet-Gesellschaften verzichten, wenn diese solche Filter einsetzen und sich trotzdem illegal hochgeladenes Material auf ihren Seiten findet.

Unter den Teilnehmern sind die wichtigsten US-Medienriesen wie Disney, NBC Universal, CBS, Fox und Viacom, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung hervorgeht. Wichtig von Internet-Seite ist die Beteiligung der Community-Plattform Myspace.com, auf der laut Vorwürfen aus der Medienbranche zahlreiche Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Microsoft schloss sich ebenfalls der Initiative an.

Auffallend ist allerdings das Fehlen von Google. Zum Suchmaschinen- Spezialisten gehört auch die populäre Video-Plattform YouTube, die besonders im Visier der Medienkonzerne steht, weil dort viele Nutzer auch Fragmente aus Filmen, TV-Sendungen und Musikvideos hochladen. Im Frühjahr verklagte Viacom YouTube wegen Urheberrechtsverletzungen auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz. Dem "Wall Street Journal" zufolge soll Google ebenfalls über einen Beitritt zur Initiative verhandelt haben. Erst am Montag hatte Google ein neues Filter-System gestartet, mit dem urheberrechtlich geschützte Inhalte bei YouTube schneller gefunden werden sollen. Damit kann zwar noch nicht verhindert werden, dass solche Videos im Internet platziert werden, man könnte aber schnell entfernen.

Die Rechtslage ist derzeit so, dass Internet-Firmen von Nutzern hochgeladene Dateien entfernen oder sperren müssen, wenn der Rechteinhaber sie dazu auffordert. Angesichts der Millionen von Videos, Musikstücken und anderen Dateien, die auf vielen Websites platziert werden, ist es für sie jedoch ein Problem, solches Material zunächst einmal überhaupt zu finden. Als Lösung werden automatische Filtersysteme gesehen. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass Medienunternehmen den Betreibern sogenannter UGC-Dienste (User Generated Content - von Nutzern erstellte Inhalte) ihr Original-Material zum Abgleich zur Verfügung stellen. Die Filter sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material überhaupt auf die Website kommt.

Auch die Google-Filter funktionieren nach diesem Prinzip: Aus den Originalen wird eine Art digitaler "Fingerabdruck" erstellt, mit dem der Filter "gefüttert" wird. YouTube ist eines der Wahrzeichen des neuen "Mitmach-Internet" oder "Web 2.0", in dem eine Vielzahl von Inhalten von den Nutzern selbst erstellt wird. (dpa/tc)