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US-Bundesstaaten fordern längere Sanktionen gegen Microsoft

22.10.2007
Microsoft soll die Auflagen aus dem Vergleich im US-Kartellprozess weitere fünf Jahre lang befolgen müssen, fordern Vertreter mehrerer US-Bundesstaaten.

Eine Verlängerung der Auflagen sei notwendig, um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer ausreichend Gelegenheit haben, sich gegen den "Monopolisten" Microsoft in Stellung zu bringen, argumentierten vier US-Bundesstaaten in einer Eingabe an ein US-Bezirksgericht. Zu ihnen gehören New York, Maryland, Louisiana und Florida. Ebendies hatten im August bereits andere Bundesstaaten verlangt, unter ihnen Kalifornien, Connecticut, Iowa, Kansas, Minnesota, Massachusetts und der District of Columbia.

Die Forderungen beziehen sich auf einen außergerichtlichen Vergleich, den die Richterin Colleen Kollar-Kotelly im Jahr 2002 für rechtsgültig erklärt hatte. Der jahrelang schwelende Monopolprozess gegen Microsoft fand damit ein Ende. Den Vergleich hatten das US-Justizministerium und neun von ursprünglich 18 klagenden Bundesstaaten am 2. November 2001 geschlossen. PC-Anbieter und Benutzer erhalten demzufolge mehr Freiheiten bei der Installation von Produkten, die mit Microsofts eigenen Systemen konkurrieren. Gleichzeitig untersagte das Gericht Microsoft bestimmte Geschäftspraktiken, die andere Hersteller dabei behindern, konkurrierende Softwareprodukte zu entwickeln und zu vermarkten.

Die Auflagen sahen unter anderem vor, dass Microsoft einige bisher geheime Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle offen legen muss. Damit sollte es anderen Herstellern ermöglicht werden, eigene Software für die Windows-Plattformen zu entwickeln. Allerdings gibt es an diesem und an weiteren Punkten etliche Einschränkungen, die dazu führten, dass Kritiker den Vergleich als einen späten Sieg Microsofts bezeichneten. Microsoft muss beispielsweise Spezifikationen nicht preisgeben, wenn die Sicherheit seiner Software, etwa bezüglich Viren, Kopierschutz oder Authentifizierung, dadurch gefährdet sein könnte.

Im Kartellverfahren der Europäischen Kommission kam Microsoft weniger glimpflich davon. Erst im September bestätigte das Europäische Gericht erster Instanz das harte Urteil vom März 2004 gegen den Softwarekonzern. Microsoft muss demnach ein Bußgeld von 497 Millionen Euro bezahlen und eine Reihe von Auflagen hinsichtlich seiner Geschäftspraktiken befolgen. (wh)