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US-Bundesgericht erklärt Abhörmaßnahmen der Bush-Regierung für illegal

18.08.2006
Die von der Bush-Regierung nach den Attentaten vom 11. September 2001 angeordneten Abhörmaßnahmen sind verfassungswidrig und umgehend einzustellen.

Dies befand gestern Bezirksrichterin Anna Diggs Taylor in Detroit. Geklagt gegen die vom Militärgeheimdienst National Security Agency (NSA) ausgeführten Lauschangriffe hatte die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), nachdem die "New York Times" sie im vergangenen Jahr öffentlich gemacht hatte. Die NSA war ermächtigt worden, auch ohne richterliche Anordnung Auslandstelefonate und E-Mails von US-Bürgern abzuhören, falls diese unter Terrorismusverdacht standen.

Richterin Taylor sieht dadurch die Rechte auf Datenschutz und freie Rede sowie die Gewaltentrennung verletzt, wie sie die US-amerikanische Verfassung vorschreibt. Das US-Justizministerium legte Berufung ein mit der Begründung, das Überwachungsprogramm sei "ein unverzichtbares Werkzeug im Kampf der Geheimdienste gegen den Terrorismus". Präsident George W. Bush hatte das Programm zuvor ebenfalls als "legal und nötig zum Schutz der Amerikaner" bezeichnet.

Die ACLU hatte im Übrigen auch dagegen geklagt, dass die NSA mit Data-Mining-Methoden ihre gesammelten Informationen durchsucht. In diesem Punkt folgte Taylor den Bürgerrechtlern nicht. Es gebe dafür in den öffenlich zugänglichen Information über das Abhörprogramm zu wenige handfeste Beweise, und eine weitere Verhandlung darüber könnte Staatsgeheimnisse verletzen, befand die Richterin. (tc)