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US-Behörden zu Hersteller-Neutralität angehalten

18.04.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Weiße Haus hat sämtliche US-Behörden angewiesen, sich an bestehende Regeln zu halten und die Nennung jeglicher Markennamen in Beschaffungsverträgen zu unterlassen. Dies resultiere in höheren Preisen für nahezu alles - von der Büroklammer bis hin zu PCs - und gefährde zudem die Existenz kleinerer Anbieter, so das Memorandum, das kürzlich allen staatlichen Einkaufsstellen zuging. Man sei besorgt, dass diese Praxis in den vergangenen Jahren - speziell in der IT-Beschaffung - überhand genommen habe.

Advanced Micro Devices (AMD) begrüßte die Mahnung von Seiten des (US-)Office for Management and Budget (OMB). Der Halbleiterhersteller selbst hat unlängst bei Regierungen rund um den Globus moniert, Verträge, die Computer als "mit Intel-Chips bestückt" spezifizieren, hätten die PC-Preise für die Steuerzahler in die Höhe getrieben. Die Europäische Union wiederum hat im vergangenen Jahr Frankreich, den Niederlanden, Finnland und Schweden vorgehalten, mit der offensichtlichen Bevorzugung von Intel als Chiplieferanten beim Computerkauf gegen das Gesetz zu verstoßen.

Rivale Intel wiederum gab an, seine Prozessoren nicht direkt an Behörden zu vertreiben. Darüber hinaus sei sich das Unternehmen nicht bewusst gewesen, dass es im Hinblick auf die Nennung von Mikroprozessor-Brands ein Problem geben könnte, so Firmensprecher Chuck Malloy. (kf)