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Urteil zu 0190-Nummern: Nach 60 Minuten ist Schluss

16.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat ein Urteil zu den kostenpflichtigen 0190-Telefondiensten gefällt, das Kunden mehr Schutz vor hohen Rechnungen einräumt. Demnach müssen Netzbetreiber künftig spätestens nach einer Stunde die Verbindung unterbrechen. Hintergrund ist die Klage eines Nutzers, der 12 830 Mark (6560 Euro) Gebühren zahlen sollte, weil er eine 0190er Verbindung versehentlich nicht getrennt hatte. Das OLG bezieht sich in seiner Begründung auf eine Nebenpflicht im Telefonvertrag, die eine automatische Abschaltung vorsehe. Laut einer Anweisung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) seien Netzbetreiber verpflichtet, Schutzvorkehrungen zu ergreifen, um unbeabsichtigte Kosten für Kunden zu vermeiden. (wh)