Die Spannung steigt

Urteil über GEZ-Gebühr für Computer fällt bald

21.10.2010
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidung über die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer vertagt. Am 27. Oktober wird das Urteil gesprochen.

Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung erklärte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch, das Urteil solle am 27. Oktober 2010 verkündet werden. Prozessbeteiligte halten den Ausgang des Verfahrens für offen. Verhandelt wurden die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Mathematik-Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro. Sie argumentieren, dass sie ihren PC gar nicht zum Rundfunk-Empfang nutzen - auch wenn die Geräte technisch dafür ausgerüstet sind.

In der mündlichen Verhandlungen wurden mehrere mögliche Knackpunkte diskutiert. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann warf die Frage auf, ob die Gebühr verfassungsgemäß ist. Er machte das vor allem am Gleichheitsgrundsatz und der Chance fest, sich - legal - der Gebühr zu entziehen. Das geht nur durch Verzicht: Wer nicht fernsieht oder Radio hört, muss nicht zahlen. Wer Fernseher oder Radio abschaffe, gebe aber wesentlich weniger auf als derjenige, der seinen Computer verkauft. Der verliere nämlich gleich auch noch den Internet-Zugang oder die Möglichkeit, Texte zu schreiben.

Verfassungsrechtlich kritisch sei außerdem die Frage, ob es nicht ein strukturelles - und damit ungerechtes - Defizit beim Eintreiben der GEZ-Gebühr gebe. Ende 2009 waren lediglich 247.766 internetfähige PC angemeldet. Allerdings wird die Gebühr auch nur dann fällig, wenn es keine sonstigen Rundfunk-Empfangsgeräte gibt. Der Entscheidung der obersten deutschen Verwaltungsrichter wird eine richtungsweisende Bedeutung beigemessen - allerdings wohl nur bis 2013. Dann beginnt eine neue Gebührenperiode, in der nach bisherigen Plänen die gerätebezogene Gebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden soll. (dpa/ajf)