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Wieder schlägt ein Münchner Gericht zu

Urteil: Online-Agenturen in Deutschland für Internet-Werbung verantwortlich

25.06.1998
Von md 
Wieder schlägt ein Münchner Gericht zu

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein weiteres Urteil, das die deutsche Internet-Gemeinde in Aufregung versetzen dürfte: Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, daß Betreiber von Internet-Seiten für deren Inhalte, auch wenn diese von Dritten kommen, verantwortlich sind. Im konkreten Fall hatte ein Kunde eines Frankfurter Online-Reisebüros geklagt. Auf den Seiten der Agentur wurde Werbung für "Last-Minute"-Urlaube gemacht, die jedoch nicht den offiziellen Kriterien für solche Angebote entsprochen hatte, so daß die Informatuion als „irreführend" angesehen werden muß. In erster Instanz hatte das Landgericht München I nur den Reiseveranstalter verantwortlich gemacht. Doch das OLG nimmt nun den Betreiber der Seite selbst in die Pflicht.

Damit fällt zum zweiten Mal ein Münchner Gericht ein Urteil, das der US-amerikanischen Rechtssprechung konträr läuft: Ende Mai dieses Jahres hatte Richter Wilhelm Hubbert den ehemaliger Deutschland-Chef von Compuserve, Felix Somm, zur Überraschung der meisten Beobachter - auch der Staatsanwalt hatte auf Freispruch plädiert - zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 100 000 Mark verurteilt. Der Richter machte ihn verantwortlich für die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet.

Dagegen hatte das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, Anfang dieser Woche grundsätzlich entschieden, daß Internet-Servive-Provider (ISPs) nicht für Internet-Inhalte haftbar gemacht werden können.