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Urteil: Lizenzgebühren des Regulierers sind zu teuer

12.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat vorläufig einen Gebührenbescheid über drei Millionen Mark an ein TK-Unternehmen gestoppt, das eine bundesweite Lizenz zur Sprachtelefonie beantragt hatte. Den Richtern scheinen die Lizenzgebühren der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RTP) nicht nur überhöht, sondern sie stellen für kleinere Anbieter auch eine erhebliche Markteintrittsbarriere dar. Nach dem Europarecht dürften nur Gebühren erhoben werden, die die Verwaltungskosten für die Aussstellung, Verwaltung, Kontrolle und Durchsetzung der jeweiligen Einzellizenzen abdeckten. In der von den Regulierern geforderten Gebühr fließen nach Ansicht des Gerichts jedoch auch andere Kosten ein, etwa für die allgemeine Marktregulierung. Auch eine Vorauserhebung des Verwaltungsaufwandes für die nächsten 30 Jahre sei in einer derart schnellebigen Branche unzumutbar.