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Urteil ändert Besteuerung von Heim-PCs

11.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach einem Grundsatzurteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz können PC-Besitzer künftig auch dann Computerkosten von der Steuer absetzen, wenn sie das Ausmaß der beruflichen Nutzung nicht eindeutig nachweisen können. Danach wird der berufliche Nutzungsanteil von heimischen PCs in Zukunft automatisch auf 35 Prozent geschätzt, wenn eindeutig feststeht, dass der Rechner auch für diese Zwecke benutzt wird (Az.: 5 K 1249/00). Der Besitzer könne deshalb bei seiner Steuererklärung auch 35 Prozent der Aufwändungen für Heimcomputer als Werbungskosten geltend machen, teilte das Gericht in Neustadt mit. Dies gelte auch für Peripheriegeräte wie Scanner, Drucker und Monitore.

Mit ihrem Urteil gaben die Richter einem technischen Angestellten aus der Nähe von Koblenz Recht, der gegen sein Finanzamt geklagt hatte. Nach der bisherigen Rechtssprechung konnten PCs nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der private Nutzungsanteil weniger als zehn Prozent betrug. Grund dafür war das im Einkommenssteuergesetz angeführte Aufteilungs- und Abzugsverbot. Aus Gründen der "steuerlichen Gerechtigkeit" müsse aber - neben Auto und Telefon - auch der Computer von diesem Verbot ausgenommen werden, so die Richter. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.