Amerikanisches Systemhaus wirft Konkurrenz Software-Diebstahl vor

Urheberrechtsschutz: Microsoft klagt gegen ALS

10.09.1982

SUNNYVALE (CW) - In dem Bestreben, die Feststellung gesetzlicher Normen bei Verletzung von Software-Urheberrechten zu erreichen, hat Microsoft - einer der größten unabhängigen Produzenten für Mikrocomputer Software in den USA - gegen Advanced Logic Systems (ALS) aus Sunnyvale, Kalifornien, Klage wegen Verletzung des Urheberrechts eingereicht. Die Klage lautet auf Verletzung des Urheberrechts an Softcard TM - einem Microsoft-Programm - verletzt wurde. Der Gerichtstermin wurde für Dezember anberaumt.

In der Klage gegen Advanced Logic Systems bringt Microsoft vor, daß ALS die Programme "Bios" und "Boot" von Microsofts Softcard kopiert habe und sie in der Z-card als ALS sowie in dem ALS-Produktpaket "The Synergizer" verwendet. In einer Erklärung, die von Microsoft beim US District Court, Northern District of California, eingereicht worden sei, bestätige eine unabhängige Quelle, daß von 4352 Bytes der Programme Boot und Bios in dem Erzeugnis von ALS nur 149 Bytes verschieden seien und 126 Bytes geänderte Microsoft-Copyright-Erklärungen beinhalten. Die Code-Programme Boot und Bios von ALS enthielten auch die Initialen des Microsoft-Programmierers, der die Software entwickelt habe, und zwar an ähnlicher Stelle und in ähnlichem Format wie die Softcard.

Mit Softcard von Microsoft ist es möglich, auf dem Mikrocomputer Apple II Programme auszuführen, die für das CP/M-Betriebssystem geschrieben wurden. Seit der Einführung auf dem Markt hat Microsoft nach eigenen Aussagen weltweit über 45 000 Softcards verkauft.

Chris Gare, Verkaufsdirektor von Microsoft Europe, betrachtet die Klage gegen ALS als einen Grundsatzprozeß zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Software-Urheberrechte. Gare: "Es ist für die Softwareindustrie lebensnotwendig, daß Normen auf dem Gebiet des Urheberrechtsschutzes festgelegt werden, und zwar von Gerichten in den USA wie in Europa." Er hoffe, daß im Rahmen des Prozesses ein Grundsatzurteil gegen alle Unternehmen gefällt wird, die aus den Investitionen anderer Unternehmen in Form von Expertise und Geld, Profite erzielen.

Der Prozeß gegen ALS folgt einer ähnlichen Klage, die gegen die BIASC Computer Systems in der Bundesrepublik Deutschland vorgebracht wurde. Finanziert durch Microsoft und andere große Softwareunternehmen, reichte deren europäische Vertriebsorganisation, Vector International, die Klage gegen BIASC ein.

BIASC, ein Händler von Vector, hatte dem Vernehmen nach Programme kopiert und verkauft. Durch den Prozeß wurde BIASC nunmehr daran gehindert, weiterhin Software zu kopieren. Das Unternehmen muß alle Kundenunterlagen an Vector übergeben und für alle "illegalen" Verkäufe Schadenersatz leisten. Zudem muß die kopierte Software durch die Originalfassungen ersetzt werden.