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Urheberrechte verletzt: Musikindustrie stellt chinesische Portale an den Pranger

19.07.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Musikindustrie hat drei chinesischen Portalbetreibern die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. Die Plattenfirmen behaupten, der auf den Websites angebotene "Ich-widme-dir-ein-Lied"-Service, bei dem Anwender Musikstücke ihrer Wahl gegen Gebühr auf das Handy eines bestimmten Empfängers schicken können, betreibe illegalen Handel mit urheberrechtlichen geschützten Songs.

Insider schätzen, dass rund 90 Prozent der insgesamt 1100 auf den Websites von Sohu.com, Sina.com und tom.com angebotenen Tracks als geistiges Eigentum der Plattenfirmen angesehen werden können. Insgesamt hätten die Portalanbieter mit ihren Musik-Diensten seit dem Start vor einigen Monaten umgerechnet 6,3 Millionen Dollar eingenommen. Eine Firmenvertreterin von Sohu.com bezweifelt die Richtigkeit dieser Zahl. Ihren Angaben zufolge entfielen im zweiten Quartal lediglich 0,3 Prozent der Gesamteinnahmen ihres Unternehmens auf den Umsatz aus dem Musikgeschäft.

Die in London ansässige International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), die die Majors AOL Time Warner, Bertelsmann, EMI, Sony und Vivendi Universal vertritt, hat die Portalanbieter aufgefordert, die Verwendung der geschützten Lieder sofort zu unterbinden. Andernfalls drohten rechtliche Schritte. Sohu.com hat seinen Dienst daraufhin vorübergehend vom Netz genommen. Sina.com will den Service eigenen Angaben zufolge ebenfalls einstellen. Der Hongkonger Betreiber von Tom.com hat sich zu dem Thema bislang nicht geäußert. (sp)