Schutz des geistigen Eigentums

Urheberrecht und Massendigitalisierung in der EU

27.01.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Nutzererstellte Inhalte

Mit Anwendungen des Web 2.0 wie z. B. Blogs, Podcasts, Wikis oder Dateitauschbörsen und Videoportalen können die Nutzer leicht Texte, Videos und Bilder selbst produzieren und mit anderen gemeinsam nutzen. Dies treibt die Entwicklung neuer Anwendungen im Internet voran und macht das Problem der nutzererstellten (Amateur-)Inhalte deutlich, denn Verbraucher werden zunehmend selbst zu Schöpfern neuer Inhalte, wobei sie bisweilen auch urheberrechtlich geschütztes Material als Grundlage für ihr Schaffen benutzen.

Im Grünbuch wurde untersucht, welche Ausnahmen bestehen, die möglicherweise für nutzererstellte Inhalte von Belang sind (Zitate zu Zwecken wie Kritik oder Rezensionen, beiläufige Benutzung und Karikaturen, Parodien oder Pastiches), und ob möglicherweise eine neue Ausnahme für "kreative, adaptive oder abgeleitete Werke" eingeführt werden sollte.

Wie das Ergebnis der Konsultation zeigt, ist es den meisten Beteiligten zufolge für eine Regulierung der nutzererstellten Inhalte noch zu früh. Einerseits ist die Bedeutung der nutzererstellten Inhalte nicht absehbar, andererseits ist unklar, ob sowohl Amateure als auch professionelle Anbieter unter etwaige Sonderregelungen fallen sollten und wie zwischen beiden Gruppen unterschieden werden kann oder in welchem Verhältnis solche Vorschriften über nutzererstellte Inhalte zu bestehenden Beschränkungen stehen würden, wie sie für Zitate zu Zwecken wie Kritik oder Rezensionen, beiläufige Benutzung und Karikaturen, Parodien oder Pastiches gelten.