Urheberrecht: Canon muss keine Abgaben auf Drucker leisten

21.11.2007
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Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Streit zwischen der "Verwertungsgesellschaft (VG) Wort" und der Canon Deutschland GmbH zugunsten des Herstellers entschieden. Für Drucker, so das Gericht, dürfen keine pauschalen Abgaben für Urheberrechte erhoben werden.

VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch Drucker mit Abgaben belegen, die als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen sollten. "In erster Linie sind Drucker jedoch keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist", erläutert Jeppe Frandsen, Geschäftsführer von Canon Deutschland. Bereits im Januar hatten die Richter in dem Verfahren VG Wort gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox zu Ungunsten von VG Wort entschieden. Nun konnte sich auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen VG Wort behaupten.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Bundesverbandes Bitkom: "Das Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht man vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen."