Urheberpauschale auf Drucker ist vom Tisch

13.12.2007
Die VG Wort scheitert mit ihrer Klage gegen Hewlett-Packard auf Urhebergebühren für Drucker vor dem Bundesgerichtshof.

Der Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen HP war als Musterprozess geführt worden. Es sollte geklärt werden, ob das Unternehmen für jeden seit 2001 und zukünftig verkauften Drucker eine an der Seitenleistung bemessene Vergütungspauschale zwischen zehn und 300 Euro zahlen muss. Hätte die VG recht bekommen, wären in nachfolgenden Prozessen auch alle anderen Druckerhersteller zur Zahlung der Abgaben herangezogen worden die entsprechenden Klagen sind beim BGH noch anhängig. Die Verwertungsgesellschaft argumentierte damit, dass der Druckvorgang ein Kopieren von urheberrechtlich geschützten textlichen Inhalten sei und deshalb die Geräte mit pauschalen Urhebergebühren bepreist werden müssten vergleichbar etwa mit dem Kopieren von CDs und DVDs. Auf Brenner zahlen die Hersteller respektive die Endkunden eine pauschale Abgabe an die Gema, die Verwertungsgesellschaft für Tonträger.

Keine Kopiermaschine

Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs konnte dieser Argumentation nicht folgen. Anders als ein Scanner, der seit 2001 wie ein Fotokopierer behandelt wird und wegen der Möglichkeit zur "fotomechanischen Vervielfältigung" abgabenpflichtig ist, sei ein reiner Drucker hierzu nicht geeignet, hieß es in der Presseverlautbarung des BGH. Die offizielle Urteilsbegründung steht derweil noch aus. Es wird erwartet, dass die VG Wort die anderen beim BGH anhängigen Klagen nun zurückziehen wird auch um die selbst zu tragenden Prozesskosten zu senken. "Ich befürchte erhebliche Auswirkungen auf die Vergütungen der Urheber", zeigte sich VG-Vorstand Ferdinand Melichar unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. (Simon Hülsbömer)