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UPDATE: Telekom darf Teldafax die Leitungen kappen

25.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge darf die <a href="http://www.telekom.de" target="window.open()">Deutsche Telekom</a> dem Marburger TK-Anbieter wegen ausstehender Zahlungen den Zugang zu ihren Netzen verweigern. Damit haben die Richter eine Einstweilige Verfügung aufgehoben, wonach der Bonner Konzern die Verbindungen trotz der Schulden in Höhe von rund 46 Millionen Euro wieder freischalten musste (Computerwoche online <a href="http://www.cowo.de/info-point/newsdatenbank/details.cfm?SNUMMER=29477" target="window.open()">berichtete</a>). Der vorläufige Teldafax-Insolvenzverwalter Bernd Reuss sieht für das Unternehmen nun keine Sanierungschancen mehr. Erst vor kurzem war bekannt geworden, dass das Insolvenzverfahren gegen den hoch verschuldeten Call-by-Call-Anbieter am 1. Juni 2001 eröffnet wird (siehe heutigen Bericht "<a href="http://www.cowo.de/info-point/newsdatenbank/details.cfm?SNUMMER=30780" target="window.open()">Teldafax geht in die

Insolvenz</a>"). Die Telekom machte unterdessen keine Angaben, ob und wann die Teldafax-Leitungen gekappt werden.