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Update: SAP-Vorstand äußert sich zu ERP-Abschreibung

05.08.2005
Der Finanzvorstand von SAP, Werner Brandt, hält die geplanten Abschreibungsfristen für ERP-Software für zu lang. Die Walldorfer plädieren für drei statt fünf Jahre.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Finanzvorstand von SAP, Werner Brandt, hält die geplanten Abschreibungsfristen für ERP-Software für zu lang.

Unlängst hatte das Bundesfinanzministerium einen neuen Entwurf für die Regelung von Abschreibungen zu ERP-Software an die Spitzenverbände der deutschen Industrie verschickt. Die Industrievertreter haben das Schreiben kritisiert (siehe Verbände kritisieren ERP-Abschreibung). Die COMPUTERWOCHE wollte wissen, wie SAP dazu steht, weil Abschreibungsregeln schließlich auch Investitionsentscheidungen beeinflussen. "Grundsätzlich begrüßt SAP die Initiative der Bundesregierung, bei der bilanzrechtlichen Behandlung von ERP-Software Rechtssicherheit zu schaffen. Jedoch sehen wir bei wesentlichen Punkten des Entwurfs Verbesserungsbedarf", so der Finanzvorstand des Walldorfer Softwarehauses.

Insbesondere die Festlegung einer Abschreibungsfrist von fünf Jahren für ERP-Software hält Brandt für nicht vertretbar. Bei Abschreibungsfristen sei zu berücksichtigen, dass die kurzen Innovationszyklen bei Software für eine rasche Abschreibung sprechen, um so einem wirtschaftlichen Wertverlust der Software vorzubeugen.

Brandt verweist auf die Praxis in den USA, wo die Abschreibung auf drei Jahre festgesetzt ist. In Frankreich sind es zwölf Monate. "Insoweit hält auch SAP eine Abschreibungsfrist von 3 Jahren für angemessen", so Brandt.

Darüber hinaus gehe die Finanzverwaltung davon aus, dass die Abschreibung von ERP-Software erst mit Abschluss der Implementierung beginne. "Dies steht im Widerspruch zum allgemeinen Grundsatz, wonach die Abschreibung beginnt, wenn das Wirtschaftsgut an den Nutzer überlassen wird", bemerkt der SAP-Vorstand. Außerdem werde dadurch die bisher geplante Abschreibungsfrist von fünf Jahren unterlaufen und unangemessen verlängert.

Brandt kritisiert ferner, dass das Ministerium ERP-Software isoliert betrachtet. Es gebe weder aus steuerlicher noch aus betriebswirtschaftlicher Sicht eindeutige Abgrenzungsmerkmale zwischen ERP- und zum Beispiel CRM-Lösungen. (fn)