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Update: Microsoft und Usedsoft streiten um Lizenzhandel

27.06.2007
Auch nachdem die Staatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen Usedsoft eingestellt hat, lässt Microsoft nicht locker. Bei dem Lizenzhändler seien Raubkopien gefunden worden, behauptet der Softwarekonzern und hält sich eine Zivilklage offen.

"Microsoft ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den Handel mit Gebrauchtsoftware zu kriminalisieren", feiern die Usedsoft-Verantwortlichen die Entscheidung (Aktenzeichen: 14 Zs 3531/2006) der Generalstaatsanwaltschaft. Damit sieht sich der Münchner Lizenzhändler in seinem Geschäftsmodell bestätigt (siehe auch: Gebrauchtsoftware: Microsoft muss Usedsoft gewähren lassen).

Der Streit zwischen Microsoft und Usedsoft schwelt bereits seit Jahren. Dabei dreht es sich in erster Linie um den Handel mit Volumenlizenzen. Während die Microsoft-Verantwortlichen darauf beharren, diese Lizenzpakete dürften nur komplett und mit dem Einverständnis des Herstellers weiterveräußert werden, hält Usedsoft derartige Einschränkungsklauseln für unwirksam.

Im Herbst vergangenen Jahres eskalierte die Situation: Microsoft strengte ein Strafverfahren gegen den Lizenzhändler an. Der Vorwurf: Softwarepiraterie und Verbreitung von Raubkopien. Es kam zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme von Akten. Im Oktober vergangenen Jahres wurde das Verfahren allerdings eingestellt. Das wollte Microsoft offenbar so nicht hinnehmen und legte Berufung ein, allerdings ohne Erfolg wie die jüngste Entscheidung zeigt. Es seien keine Unregelmäßigkeiten festzustellen, zitiert Usedsoft aus der Begründung der Justiz. Zudem stelle das hauseigene Warenwirtschaftssystem sicher, dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen weiter veräußert würden.

Damit sei der wiederholt erhobene Vorwurf, der Handel mit Gebrauchtsoftware sei gleichbedeutend mit der Verbreitung von Raubkopien, endgültig widerlegt, freut sich Usedsoft. Microsoft bestätigte grundsätzlich, dass das Strafverfahren abgeschlossen ist. Allerdings behalte sich der Konzern vor, zivilrechtlich gegen Usedsoft vorzugehen. Anhaltspunkte gebe es genug. So ermittelt Microsoft zufolge derzeit die Staatsanwaltschaft gegen die Veltins Brauerei wegen angeblicher Nutzung von Raubkopien. Diese seien im vergangenen Jahr bei Usedsoft gefunden worden. Wie die Raubkopien in die Hände des Münchner Händlers gelangt seien und ob die Software weiter verkauft werden sollte, müssten die Ermittler noch klären. Allein der Besitz von Raubkopien sei nicht strafbar. Deshalb könne in diesem Fall auch nicht gegen Usedsoft direkt vorgegangen werden.

Bei Veltins weiß man indes nichts von staatsanwaltlichen Ermittlungen. Laut Firmensprecher Ulrich Biene hat die Brauerei im vergangenen Jahr Alt-Software im Wert von 1470 Euro regelkonform an Usedsoft verkauft. Dabei seien nur Original-CDs und -Disketten übergeben worden. Außerdem habe das Unternehmen die Software von den eigenen Rechnern ordnungsgemäß entfernt. Ob bei dem Lizenzbroker dann noch andere Datenträger in der Veltins-Kiste gelandet sind, kann Biene nicht sagen. Schließlich sei man nicht für Usedsofts Lagerhaltung verantwortlich. Bei Veltins ist man überzeugt, dass der Softwarehandel völlig legal abgewickelt wurde. Schließlich habe sich bis heute kein Ermittler oder Staatsanwalt an die Firma gewendet. "Wir sind mehr als gelassen."

Peter Schneider, Geschäftsführer Usedsoft: "Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal."
Peter Schneider, Geschäftsführer Usedsoft: "Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal."
Foto: Peter Schneider

Was letztendlich in der ominösen Veltins-Kiste aufgetaucht ist, lässt sich derzeit nicht eindeutig klären. Usedsoft zufolge handelte es sich dabei um Sicherungskopien von Software, darunter alte Betriebssysteme wie Windows NT. Das widerspricht jedoch der Darstellung von Veltins, wonach nur Original-Datenträger abgegeben wurden – es sei denn, dass in der Folge doch noch anderes Material dort abgelegt wurde. In einem sind sich Usedsoft und Veltins jedoch einig: Beide Seiten äußerten sich irritiert über das Vorgehen Microsofts. Offenbar sei der Konzern extrem nervös, was den Gebrauchthandel seiner Produkte betreffe, so die übereinstimmende Einschätzung.

Davon will sich Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider jedoch nicht einschüchtern lassen: "Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebraucht-Software strafrechtlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt. Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal. Die Käufer von Gebraucht-Software sind auf der sicheren Seite und haben nichts zu befürchten." Schneider hatte in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um für die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsmodells zu kämpfen. (ba)