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Untreue-Verdacht gegen Mobilcom-Chef Grenz

13.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Mobilcom -Chef Gerhard Schmid laufen noch, jetzt werden die Staatsanwälte auch seinen Nachfolger Thorsten Grenz unter die Lupe nehmen. Wie das Hamburger Magazin "Stern" in seiner Donnerstags-Ausgabe berichtet, zeigte der FDP-Politiker und Anwalt Wolfgang Kubicki Grenz wegen Verdachts der Untreue an. Kubicki vertritt rechtlich den Großaktionär Millenium GmbH, hinter dem die Schmid-Ehefrau Sybille Schmid-Sindram steht.

Grenz wird vorgeworfen, als damaliger Finanzvorstand des Mobilfunkunternehmens von Schmids Machenschaften gewusst zu haben. Ermittler, Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte gehen inzwischen davon aus, dass Mobilcom-Gründer Schmid in den Jahren 2001 bis 2002 fast 71 Millionen Euro zum Teil ohne jede Rechtsgrundlage auf Konten der im Besitz seiner Frau befindlichen Millenium GmbH überwiesen habe. Anschließend soll das Geld für den regen Handel mit Mobilcom-Aktien verwendet worden sein. Diesen Stützungskäufen sei es letztendlich zuzuschreiben, dass sich der Wert des Papiers trotz gegenläufiger Entwicklung des Handelssegments Neuer Markt im Zeitraum vom 26. Juli bis zum 1. Februar 2002 mehr als verdoppelte.

Nun legt die Millenium GmbH ein Gutachten der Rechtsprofessorin Barbara Dauner-Lieb vor, in dem steht, dass " alle Vorgänge, für die der Vorstandsvorsitzende verantwortlich gemacht wurde, (auch) in den unmittelbaren Verantwortungsbereich des Finanzvorstands fielen". Und diese Position hatte zu der fraglichen Zeit Grenz inne.

Ein Mobilcom-Sprecher weist die Vorwürfe als "unbegründet" zurück, da Schmid seine damaligen Vorstandskollegen und den Aufsichtsrat "getäuscht und das Geschäft patriarchisch veranlasst und realisiert" habe. Grenz selbst sagte, dass es seinem Vorgänger bei der Aktion "um die Kurspflege zum Vorteil von Millenium" gegangen sei. Während einer Hauptversammlung hatte der neue Mobilcom-Chef bereits eingeräumt, von dem Millenium-Deal gewusst, aber nicht Einzelheiten gekannt zu haben. (am)