Landgericht Gießen stellt Verfahren ein

Unternehmensgründer Dieter Heyde entlastet

14.05.2009
Das Landgericht Gießen hat das Verfahren gegen den Unternehmer Dieter Heyde wegen Betruges gemäß Paragraf 153a Strafprozessordnung (StPO) endgültig eingestellt.

Das Urteil des Amtsgerichtes Friedberg vom 16. November 2006, wonach Heyde wegen "Untreue in mittelbarer Täterschaft" zu einer Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteil worden war, wurde aufgehoben. Der ehemalige Chef und Gründer des Bad Nauheimer Softwareunternehmens Heyde AG war wegen der millionenschweren Renovierung seiner Privatvilla auf Firmenkosten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

Das zuständige Amtsgericht im hessischen Friedberg sah es im November 2006 laut Presseberichten als erwiesen an, dass Heyde dem Unternehmen vor dessen Insolvenz im April 2002 ungerechtfertigt rund 2,45 Millionen Euro für die Sanierung und Renovierung seiner Jugendstil-Villa in Bad Nauheim entzogen hat.

Heyde hatte das Haus 1999 für rund 2,76 Millionen Euro gekauft. Da die Villa in unmittelbarer Nähe zum Hauptsitz des Unternehmens lag, vermietete sie der Kaufmann nach der Instandsetzung als Bürogebäude an die damals rasant wachsende Softwarefirma. Entgegen der üblichen Praxis sei der Mietvertrag so angelegt gewesen, dass die Heyde AG die Kosten für die Renovierung tragen musste, begründete der zuständige Richter das Urteil gegen den ehemaligen Firmenchef. Umbau und Renovierung hätten den Wert der Villa gesteigert, was einen finanziellen Vorteil für den Besitzer bedeutet habe. Ein Gutachter schätzte den Wert des Gebäudes vor der Sanierung auf 2,14 Millionen Euro, danach auf rund 3,14 Millionen Euro.

Dass die Firma Heydes Villa als Bürogebäude anmiete, sei ein "delikates Thema" in den Aufsichtsratssitzungen gewesen, zitiert die "Wetterauer Zeitung" einen Zeugen, der damals Aufsichtsratsvorsitzender der Heyde AG war. Nach längeren Überlegungen sei das Kontrollgremium aber zu dem Schluss gekommen, dass es die richtige Lösung gewesen sei - wegen der günstigen Lage der Villa zum Hauptsitz der Firma und wegen des akzeptablen Mietpreises. Eine Alternative wäre nur ein Neubau gewesen.

Über den Zustand der Villa gab es indes unterschiedliche Aussagen. So hieß es in einem Protokoll einer Aufsichtsratssitzung vom Juni 1999, das Gebäude sei innen komplett saniert und müsste lediglich renoviert werden. Ein mit der Umbauplanung beauftragter Architekt bezeichnete den Zustand des Hauses in manchen Teilen dagegen als desolat. Von einer Renovierung habe man nicht mehr sprechen können - das Gebäude habe von Grund auf "saniert" werden müssen.