Logos, Visitenkarten, Kataloge, Flyer

Unterlassungsfallen des Urheberrechts

29.06.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Gewerbetreibende, die Unterlassungsforderungen vermeiden wollen, sollten auf der Hut sein. Denn häufig verletzten sie Urheberrechte Dritter, ohne es zu wissen.

Alljährlich rennen zahlreiche deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende in eine völlig unnötige Unterlassungsfalle. Bei der Entwicklung von Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyern haben sie, meistens nicht vorsätzlich und unbewusst, die Urheberrechte Dritter verletzt.

Dabei, so betont der Düsseldorfer Fachanwalt für Informationstechnologierrecht Horst Leis, LL. M., von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, ließe sich dies in der Regel durch Beachtung einiger Regeln leicht vermeiden.

Dies erläutert der Experte an zwei Beispielen:

Quelle: Fotolia, Arcady
Quelle: Fotolia, Arcady
Foto: Fotolia, Arcady

Beispiel 1: Ein Designer entwickelt auftragsgemäß ein Logo, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyer. Der Geschäftsführer ist zufrieden und legt die Angelegenheit nach Zahlung ad acta. Nach der durchaus positiven Resonanz der Kundschaft wird das Logo kurzerhand zur Marke angemeldet und auch für den Internetauftritt verwandt. Nach einiger Zeit meldet sich ein Anwalt beim ihm und fordert die Unterlassung, Zahlung von Lizenzgebühren für die Vergangenheit, bietet eine Nachlizenzierung für die Zukunft an und fordert natürlich auch die Übernahme der Anwaltskosten.

Beispiel 2: Ein schöner Katalog, der einmal von einer Agentur mit einem klaren Nutzungsvertrag entwickelt wurde in dem irgendwas von 3 Jahren ab Ablieferung stand. Dies ist jetzt vier Jahre her. Mittlerweile betreut eine andere Agentur den Katalog aber das Grundgerüst und die schönen Symbole, Schriften oder Bilder werden weiter genutzt. Schließlich möchte man sein "Look and Feel" nicht aufgeben. Auch hier kommt plötzlich und unerwartet ein Anwaltsschreiben mit o.g. Inhalt.