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Union für neue Firmen-Rechtsform - Antwort auf Ltd.

06.09.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Union erwägt, im Falle eines Wahlsiegs Existenzgründern mit einer zusätzlichen Firmen-Rechtsform zu einem schnelleren Start zu verhelfen. Die "Unternehmensgründergesellschaft" (UGG) soll der auch in Deutschland zunehmend genutzten Rechtsform der kostengünstigen britischen Limited (Ltd.) Paroli bieten.

Nach Ansicht der Union sollen auch deutsche Existenzgründer eine Gesellschaft ohne großen Zeitaufwand und ohne Stammkapital gründen können. "Ohne der GmbH deren Klientel streitig zu machen, könnte eine 'UGG' diejenigen zurückgewinnen, die zur schnellen Umsetzung ihrer Geschäftsideen ins Ausland gehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Papier des Rechtsexperten der Union, Jürgen Gehb (CDU).

Mit der neuen Rechtsform soll sich nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" das deutsche Gesellschaftsrecht dem internationalen Wettbewerb stellen. Gleichzeitig solle das Modell der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschützt werden. Seit zwei Jahren dürfen deutsche Unternehmer Firmen nach internationalem Recht gründen. Seitdem hätten sich bis zu 15.000 neue Limited Companies in Deutschland angesiedelt. Schätzungen zufolge nehme jede vierte neue Kapitalgesellschaft mittlerweile diese Form an.

Rot-Grün hatte zuletzt eine Gesetzesinitiative gestartet, um die Unternehmensgründung zu erleichtern. Die angestrebte Senkung des Startkapitals für GmbH von 25.000 auf 10.000 Euro war Ende Juni aber am Widerstand der Union gescheitert. CDU/CSU hatten seinerzeit zwar eine Herabsetzung des GmbH-Mindestkapitals grundsätzlich befürwortet, aber ein umfassenderes Reformpaket gefordert. Eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Bundestagswahl wurde damit verhindert.

Der rot-grüne Gesetzentwurf war Teil des 20-Punkte-Programms, das Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zur Fortsetzung der Reform-"Agenda 2010" Mitte März 2003 im Bundestag vorgestellt hatte. Das Gesetz sollte zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Kritiker hatten bemängelt, dass mit einem noch geringeren Haftungskapital das Insolvenzrisiko steige.

Unionsexperte Gehb schreibt, das Beispiel der Limited zeige, dass ein Bedürfnis nach einem Unternehmenstyp bestehe, der kein Mindeststammkapital erfordere. Der Verzicht auf Stammkapital müsse durch andere Instrumente des Gläubigerschutzes aufgefangen werden. Vorstellbar sei ein Katalog von Tatbeständen, die zur persönlichen Haftung der Gesellschafter führen. Flankierend ließen sich die Interessen Dritter durch mehr Transparenz schützen. Dazu müsste das Internet genutzt werden, etwa im Rahmen des im Aufbau befindlichen Unternehmensregisters. Zu den Eckpunkten einer UGG gehöre auch eine standardisierte Anmeldung innerhalb eines Tages, die die Gründungskosten auf das Niveau ausländischer Rechtsformen senke. (dpa/tc)