(Un-)Wahrscheinlichkeit

05.09.1980

In einem DV-Servicehaus stürzt wiederholt das System ab. Die Wartungsdienste sind schnell zur Stelle - von IBM (kostenpflichtig) und vom Lieferanten der soeben erworbenen Systemplatte (gratis). Ergebnis nach Wochen: Eine vierstellige IBM-Rechnung und Hilfeersuchen beim Systemsoftware-Haus.

Die Softwareleute ermitteln, daß ihr - übrigens weltweit installiertes - Package einen Fehler von der Sorte hat, der nach jedem noch so akribischen Testverfahren als mathematische (Un-) Wahrscheinlichkeit zurückbleibt. Nach ein paar Stunden läuft das System wieder. Der von Produktionsausfällen und Überstunden geschlauchte Anwender ist der Meinung, es sei das mindeste, daß das Softwarehaus die IBM-Rechnung übernimmt und kürzt dementsprechend seine Lizenzzahlungen. Das Softwarehaus beschreitet den Rechtsweg.Noch ehe der Kadi gesprochen hat, unterbreitet der Anwender seinen Standpunkt der CW: Der Softwareanbieter habe sich stur und verwerflich verhalten. Wie reagiert nun der so Beschuldigte?

Lieber sage er nichts; vor allem, weil er in einer stichhaltigen Gegenrede einige Interna des Ex-Kunden aufdecken müsse, die auf diesen ein ungünstiges Licht werfen würden. Dies aber sei nicht der Stil des Hauses; und deshalb ziehe man es vor, zu einer Veröffentlichung des Beschwerdeschreibens eine Faust in der Tasche zu machen.

CW denkt derzeit noch darüber nach, wie es möglich ist, daß trotz des Versuchs zweier Geschäftspartner, saubere und faire Geschäftsbeziehungen zu unterhalten, ein hartes Aufeinanderprallen gegensätzlicher Interessen nicht immer vermieden werden kann.