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UMTS-Lizenznehmer verlangen Rückerstattung der Umsatzsteuer

01.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Drei Jahre nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen fordern österreichische Carrier einen Teil der milliardenschweren Gebühren vom Staat zurück. Da sich die Mobilfunkbetreiber bei der Klage auf Rückzahlung der Umsatzsteuer auf eine EU-Richtlinie berufen, könnte sich die Prozesswelle auf ganz Europa ausweiten. Allein in Deutschland stehen dabei für die finanzschwache Bundesregierung sieben Milliarden Euro auf dem Spiel.

Wie die Financial Times Deutschland" berichtet, haben die sechs österreichischen UMTS-Netzbetreiber - T-Mobile Austria, Telekom Austria, Hutchison, die Telefónica-Tochter 3G, Connect Austria und Telering - die Alpenrepublik vergangene Woche auf die Rückzahlung von 140 Millionen Euro Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug verklagt. Sie berufen sich dabei auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU. Dieser zufolge muss der Staat bei Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen. Die Anwälte der Mobilfunkfirmen gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass sich die österreichischen Gerichte in diesem Fall direkt an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden werden.

Bei einem positiven Entscheid könnten auch Lizenznehmer anderer EU-Länder Klage gegen ihre Regierung einreichen. In keinem europäischen Land habe der Staat bei der Vergabe von UMTS-Lizenzen eine Umsatzsteuer verrechnet, betont eine Vertreterin der Rechtsanwaltskanzlei gegenüber der "FTD". Österreich nehme mit der Klage nur eine Vorreiterrolle ein. Da die UMTS-Frequenzen in Österreich deutlich weniger kosteten, sind auch Gerichtskosten und Streitwert niedriger als in Deutschland. Aufgrund der Prozesskosten von 60 Millionen Euro haben die hiesigen Carrier bislang mit einer Klage gezögert.

Die Bundesregierung vertritt dagegen nach wie vor die Auffassung, sie sei mit der Versteigerung der sechs UMTS-Lizenzen für je 8,4 Milliarden Euro nicht als Unternehmen aufgetreten, sondern habe eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen. Diese könne nicht mit einer Steuer belastet werden, so ein Sprecher des Finanzministeriums auf Presseanfragen. (mb)