Ausnahmesituationen

Umbauten im Rechenzentrum

12.01.1979

Erfahrungsgemäß werden Rechenzentren im Laufe der Jahre mehrere Male erweitert. Umbauten oder Veränderungen der Maschinenaufstellung sollen nie ohne Absprache und eingehende Beratung durch den Hersteller erfolgen. Handwerkerarbeiten jeglicher Art sind stets erst nach einer vorangegangenen Belehrung der Arbeiter über besondere Vorsichtsmaßnahmen und unter Aufsicht eines Mitarbeiters des Rechenzentrums durchzuführen.

Schweißarbeiten wurden schon häufig mit Millionenschäden bezahlt. Sollte im Rechenzentrum oder in seiner unmittelbaren Umgebung geschweißt werden müssen, so sind alle Vorsichtsmaßnahmen peinlich genau zu beachten: Aus dem Schweißbereich ist alles brennbare Material zu entfernen. Einrichtungsoder Maschinenteile, die durch Funken oder Wärmestrahlung gefährdet werden können, sind mit nicht brennbarem Material sicher abzudecken; alle Schweißarbeiten sind von einem entsprechend ausgebildeten und eingewiesenen Löschposten zu überwachen, der selbstverständlich über eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern verfügen muß. Nach Beendigung der Schweißarbeiten muß er sorgfältig prüfen, ob keine Zündungen etwa durch Schweißfunken vorgekommen sind, und er muß so lange einsatzbereit bleiben, bis die Schweißstelle handwarm abgekühlt ist. Eine Stunde später muß er die Stelle noch einmal gründlich überprüfen.

Bei allen Bauarbeiten wie Mauerdruchbrüchen etc. entsteht sehr feinkörniger Staub, der Maschinen in hohem Maße gefährden kann. Die Baustelle muß mit einer Staubschutzwand sorgfältig abgedichtet werden. Bei längeren Arbeiten sollte sie in regelmäßigen Zeitabständen auf Dichtigkeit überprüft werden.

Bauarbeiten in der Umgebung des Rechenzentrums

Bauarbeiten in der Nähe oder am Gebäude des Rechenzentrums können so viel Schmutz und Staub oder auch mechanische Erschütterungen erzeugen, daß der Betrieb des Rechenzentrums ernsthaft gefährdet ist. Bei allen Bauarbeiten in der Umgebung sollte im Zweifelsfall der Hersteller der EDV-Anlage zu Rate gezogen werden. Er verfügt über die notwendigen Meßgeräte, um zum Beispiel die Beschleunigungen zu messen und zu bewerten, die von den Erschütterungen ausgehen. Eventuell müßten vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen Probearbeiten (zum Beispiel Proberammen) durchgeführt werden, um rechtzeitig Messungen und entsprechende Schutzmaßnahmen (etwa schwingungsgedämpfte Aufstellung der Geräte) einleiten zu können.

Sicherheit beim Betrieb

Brandschutzorganisation

Zur Brandverhütung genügt nicht allein, daß man Feuerlöscher oder eine Brandmeldeanlage installiert. Ebenso wesentlich ist, die Mitarbeiter zu vernünftigem Verhalten sowohl im normalen Betrieb als auch im Katastrophenfall anzuhalten.

Es beginnt damit, Mitarbeiter von einem Rauchverbot im Rechenzentrum zu überzeugen. Um das viel gefährlichere heimliche Rauchen zu verhindern, sollte dem Bedienungspersonal jederzeit die Möglichkeit offenstehen, in einem angrenzenden Pausenraum zu rauchen. Natürlich ist "offenes Feuer" (zum Beispiel brennende Adventskerzen), die Benutzung von beweglichen Heizstrahlern oder von Tauchsiedern strikt zu untersagen. Kaffee, Tee oder andere Getränke dürfen nicht auf oder in der Nähe der Maschinen abgestellt werden - eine Tasse Tee, aus Versehen auf der Zentraleinheit umgestoßen, kann ein Rechenzentrum für Tage lahmlegen.

Alle brennbaren Stoffe, im wesentlichen also Papier, sind nur für den Bedarf eines Tages innerhalb des Rechenzentrums zu lagern. Leicht brennbare Stoffe wie Reinigungsflüssigkeiten, dürfen nur in ganz geringen Mengen aufbewahrt werden. Größere Papiervorräte und Datenträger sind in eigenen Räumen unterzubringen, die feuerbeständig vom Rechenzentrum abgetrennt sind.

Auch Papierabfälle stellen eine erhebliche Brandgefahr dar. Papierkörbe und Abfallbehälter sind mindestens täglich zu entleeren. Das Altpapierlager soll so-, weit wie möglich vom Rechenzentrum entfernt sein.

In der Gefahr neigt der Mensch viel eher zu Panik als zur Besonnenheit und Umsicht. Je häufiger richtiges Verhalten geübt wurde, um so eher werden die Mitarbeiter im Ernstfall besonnen vorgehen. Jeder einzelne muß die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen kennen, er muß mit ihrer Bedienung und Handhabung völlig vertraut sein und er muß wissen, welche besonderen Aufgaben er im Gefahrenfall hat.

Gut lesbare Hinweistafeln sollen in kurzer Form Maßnahmen für den Brandfall auffuhren. In einem detaillierten Notfallplan sollte festgelegt werden, wer unter welcher Voraussetzung zu verständigen ist; zum Beispiel betriebseigene Stellen, der Sachversicherer, Kundendienste des EDV-Herstellers und der Klimaanlage etc. Die zuständige Feuerwehr soll mit der Lage und den Betriebseinrichtungen des Rechenzentrums vertraut sein, um im Brandfall im oder in der Umgebung des Rechenzentrums die Löschmaßnahmen so anzulegen, daß Löschmittelschäden so gering wie möglich gehalten werden.

Notausgänge und Fluchtwege sind gut zu kennzeichnen. Sie müssen stets benutzbar, also nicht verstellt sein. Zu Notausgängen gehört eine Notbeleuchtung. Die Notausgangstüren müssen von innen zu öffnen sein (empfohlen werden sogenannte Panikschlösser, die sich nur von innen ohne Schlüssel öffnen lassen).

Routinemäßige Kontrollen und Inspektionen

Während der Betriebszeit soll das Bedienungspersonal nicht nur die einwandfreie Funktion der EDV-Anlage und die Einhaltung der Betriebsvorschriften kontrollieren. Viele Störungen an technischen Einrichtungen kündigen sich oft schon frühzeitig durch. Änderung ihrer Betriebswerte an.

Alle Kontrollinstrumente der Klimaanlage, der Stromversorgung, Brandmeldeanlage etc. sollen deshalb regelmäßig überprüft werden. Den Ursachen von Veränderungen der Betriebswerte ist sofort nachzugehen. Eine aufmerksame Beobachtung mancher scheinbar nebensächlicher Umstände hat schon dazu beigetragen., später große Schäden vermeiden zu helfen. Es empfiehlt sich eine tägliche Sichtkontrolle der Klimaanlage, um zum Beispiel Undichtigkeiten oder außergewöhnliche Verschmutzung der Filter rechtzeitig zu erkennen