Big Brother is watching you

Überwachung im Job

22.06.2011
Von 
Peter Ilg ist freier Journalist in Aalen.

Verdi kritisiert neuen Entwurf

"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein in der Verfassung festgeschriebenes und damit höchstes Recht, das für jeden Bürger und somit für alle Beschäftigten gilt", sagt Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. Es besagt, dass persönliche Daten am Arbeitsplatz nur dann erhoben, genutzt, verarbeitet und gespeichert werden dürfen, wenn der Arbeitgeber gute Gründe hat, die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben müssen. Nun will das Bundesinnenministerium den Datenschutz am Arbeitsplatz grundlegend erneuern. "Eine Katastrophe", findet der Mann von der Gewerkschaft, "weil der Gesetzentwurf das Verfassungsrecht entwertet." Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung soll nach den aktuellen Plänen auf eine Stufe mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung von Daten seiner Beschäftigten gestellt werden. Der Entwurf würde zudem die Datenskandale etwa bei Telekom und Bahn im Nachhinein legalisieren. Die Gewerkschaft plädiert für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Heikle Videoüberwachung

Im Februar 2011 gab es die erste Lesung im Bundestag, bis Mitte des Jahres könnte die Neuregelung verabschiedet sein - sofern sie in der vorliegenden Form kommen wird. Schubert und Dehmel zweifeln daran.

Übrigens: Eine Videoüberwachung ist nach bestehendem Recht nur dann legal möglich, wenn in einer Abteilung beispielsweise besonders viele Diebstähle geschehen. Der Überwachung muss der Betriebsrat zustimmen, und falls der nicht schon auf eine Verhältnismäßigkeit geachtet hat, kann es sein, dass die Videoüberwachung vor Gericht nicht als Beweismittel gilt, weil sie unverhältnismäßig war. Eventuell hätte der Diebstahl mit weniger Aufwand und ohne pauschale Verdächtigung aller Mitarbeiter in der Abteilung aufgedeckt werden können.