Uebernahme von Intuit durch Gates noch unsicher Apple ruft gegen Microsoft und HP das oberste US-Gericht an

10.02.1995

MUENCHEN (CW) - Microsofts Antitrust-Verfahren ist wegen der hartnaeckigen Nachforschungen von Richter Stanley Sporkin noch lange nicht ausgestanden. Durch die bohrenden Fragen des Juristen sieht sich nun offenbar auch Apple ermutigt, vor dem obersten Gericht der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court, einen alten Rechtsstreit mit Microsoft und Hewlett-Packard wieder aufleben zu lassen.

Apple bezichtigte in einem Jahre dauernden Verfahren die beiden Kontrahenten, das Erscheinungsbild der Betriebssystem-Oberflaeche seiner Macintosh-Rechner fuer Windows beziehungsweise New-Wave abgekupfert zu haben. Anfang 1993 hatte ein US-Richter die Klage abgewiesen.

Das Unternehmen von CEO Michael Spindler glaubt, die unterschiedliche Wuerdigung des Sachverhalts durch untergeordnete Gerichte vor dem Supreme Court zu seinen Gunsten anfuehren zu koennen. Apple argumentiert, einige Richter haetten nur eine "explizit identische" Uebernahme der Originalsoftware fuer illegal befunden. Demgegenueber sei von anderen Gerichten schon das "im wesentlichen identische" Erscheinungsbild von Software im Vergleich zum Original als rechtswidrig bewertet worden.

Nur sehr wenig Chancen vor dem Supreme Court

Ausserdem fuehrt die Apfel-Company an, fruehere Richtersprueche haetten faelschlicherweise nur den Vergleich verschiedener Symbole der Oberflaechen (Beispiel: das Papierkorbsymbol) enthalten. Korrekt waere es hingegen, das allgemeine Erscheinungsbild der Mac- Oberflaeche etwa der von Windows gegenueberzustellen.

Abgesehen davon, dass Marktbeobachter Apple nur geringe Chancen einraeumen, mit diesen Darlegungen vor dem Supreme Court zu obsiegen, hakt die Argumentation des Klaegers noch an einer anderen Stelle: Apple hatte Microsoft fuer eine fruehere Version der Mac- Oberflaeche die Lizenz erteilt, sie fuer Windows zu nutzen. HP argumentiert nun, fruehere Gerichtsentscheide haetten genau auf diesen Umstand abgehoben und den strittigen Sachverhalt deshalb auf eine kleinere Anzahl von Charakteristika eingegrenzt, die von der Lizenzvereinbarung nicht abgedeckt waren.

Derweil sorgt im noch schwebenden Microsoft-Verfahren Richter Sporkin mit bohrenden Grundsatzfragen weiter fuer Aufsehen: Er wundert sich mittlerweilen auch, warum die Gates-Company nicht schon seit laengerem die vielzitierte "Chinesische Mauer" zwischen ihren Betriebssystem- und Applikationsprogrammier-Abteilungen eingezogen hat. Durch den freien Fluss der Informationen zwischen diesen beiden Geschaeftsbereichen habe Microsoft einen erheblichen Vorteil vor anderen Software-Entwicklern.

Die kompromisslose Haltung des Richters macht es zusehends unwahrscheinlicher, dass der Aufkauf der Intuit Inc. durch Microsoft problemlos ueber die Buehne geht.