Gut ein Drittel für gesetzliche Leistungen gezahlt:

Über den Lohn zahlt Siemens noch 81 Prozent

03.10.1980

MÜNCHEN (gr) - Die 229 000 Mitarbeiter der Siemens AG, Berlin/München, lassen sich nicht nur für geleistete Arbeit bezahlen. Zu jeder Mark Lohn und Gehalt zahlte das Unternehmen eigenen Angaben zufolge 1979 außerdem noch 81,6 Pfennig für zusätzliche Leistungen.

Löhne und Gehälter für geleistete Arbeit kosteten die Siemens AG im Geschäftsjahr 1979 25 294 Mark pro Mitarbeiter. Zu diesem Personalbasisaufwand kamen überdies noch 20 642 Mark an Zusatzaufwand pro Person, teilt das Unternehmen jetzt mit.

Gut ein Drittel des zusätzlichen Aufwandes entfiel auf gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Dazu gehören die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit. Ein weiteres Drittel wurde für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen, wie Urlaub, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen aufgewendet.

Gesamtmetall: 70 Prozent Zusatzaufwand

Nach einer Berechnung des Gesamtverbandes der metallindustriellen Arbeitgeberverbände liegen die gesetzlichen und tariflichen Zusatzkosten in der Branche bei 70 Prozent. Zu jeder Mark also, die der Arbeitgeber für geleistete Arbeit zahlt, kommen 70 Pfennig für Leistungen, die in Verträgen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen ausgehandelt wurden oder die wie die Leistungen an die Sozialversicherungen gesetzlich verankert sind. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt nach den Berechnungen des Verbandes, zu dessen wichtigsten Mitgliedern die Siemens zählt, 18 Prozent des Bruttolohnes.

Das letzte Drittel des Zusatzaufwandes, den die traditionsreiche Siemens für ihre Mitarbeiter erbringt, entfällt laut Siemens auf freiwillige Leistungen. Dazu gehören Aus- und Weiterbildung, betriebliche Altersversorgung, Gesundheitsvorsorge und die Ausgabe von Siemens-Aktien an Mitarbeiter des Unternehmens. Die Erfolgsbeteiligung hängt ab von der Dividende, erklärt der Siemens-Pressesprecher. Zum Vorzugspreis von 156 Mark könnten die Mitarbeiter vier bis höchstens sieben Aktien pro Jahr kaufen. Beim Erwerb von vier Anteilscheinen entspricht das den 624 Mark, die das Vermögensbildungsgesetz Arbeitnehmern einräumt. Dem Widerverkauf sei eine Sperrfrist von fünf Jahren gesetzt.

Seit 1973 um zehn Prozent mehr

Die Siemens AG betont, daß sich der Zusatzaufwand, bezogen auf 100 Mark Basisaufwand, in den sechs Jahren seit 1973 um 7,50 Mark oder rund 10 Prozent auf 81,60 Mark erhöht hat.