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Uber darf einstweilen weitermachen - Behörde geht nicht gegen Mitfahrdienst vor

28.07.2014
Der Taxi-Konkurrent Uber kann in Hamburg erst einmal weitermachen. Ein Verbot wird vorerst nicht vollstreckt. Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten.

Der Taxi-Konkurrent Uber kann seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Die zuständige Verkehrsbehörde will ein Verbot des Fahrvermittlungsdienstes "Uber Pop" zunächst nicht durchsetzen. Das bestätigte Sprecherin Susanne Meinecke am Samstag der dpa.

Uber war gegen ein Verbot vorgegangen und hatte sich an das Hamburger Verwaltungsgericht gewandt. Am Freitagnachmittag hatte das US-Unternehmen dann erklärt: "Uber begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben hat." Damit sei die Verfügung gegen Uber Pop somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben. Das seien "tolle Neuigkeiten" für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Behördensprecherin Meinecke erklärte dazu, es gebe noch kein Urteil. "Wir warten aber bis dahin mit der Vollstreckung." Die Verkehrsbehörde in Hamburg will den Smartphone-Service Uber Pop stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Dagegen war Uber vorgegangen.

Bei Uber Pop können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe. (dpa/tc)