"Wirtschaftswoche"

Uber bezahlt deutschen Fahrern Personenbeförderungsschein

30.03.2015
Der Fahrdienstvermittler Uber liegt mit deutschen Behörden und dem Taxigewerbe im Dauerclinch. Das US-Unternehmen will trotz einer juristischen Niederlage aber nicht klein beigeben.

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber will nicht aufgeben und spätestens im Sommer in Deutschland einen legalen Service starten. Dieser Fahrdienst solle - vermutlich unter dem Namen "UberX" wie ähnliche Uber-Services in England und Frankreich - von Fahrern übernommen werden, die über einen Personenbeförderungsschein verfügten, berichtet die "Wirtschaftswoche". Das Unternehmen finanziere seinen Freizeitchauffeuren den Erwerb des Scheins, wie Uber-Deutschland-Manager Fabien Nestmann dem Blatt sagte. Auch übernehme man die Kosten für die Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, wenn sich die Fahrer als Taxi- und Mietwagenunternehmer lizenzieren lassen wollten.

Nach Angaben eines Uber-Sprechers vom Sonntag erfolge dies schon seit geraumer Zeit und sei nicht als Reaktion auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt Mitte des Monats zu verstehen.

Das US-Unternehmen hat nach eigenen Angaben in Deutschland etwa 50.000 Kunden und rund 1600 Fahrer. Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine Handy-App ihre Fahrdienste an. Das Frankfurter Landgericht hatte dies für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die notwendige Lizenz, Uber stifte sie zum Rechtsbruch an.

Uber hatte seinen Service in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angeboten. In all diesen Städten sind Behörden oder Gerichte gegen Uber vorgegangen. In Frankfurt hatte das deutsche Taxigewerbe unter Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz geklagt. Das Gericht kritisierte auch mangelnden Rechtsschutz und stellte die Frage nach der Versteuerung der Einkünfte aus den Fahrten.

Uber-Manager Nestmann hatte vor einer Woche im "Spiegel" angekündigt, man werde "aller Voraussicht nach Berufung einlegen". Das Unternehmen sieht im Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und betonte, man wolle den Dienst auch weiterhin anbieten. (dpa/tc)