Checkliste

Twitter rechtlich richtig nutzen

25.06.2010
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Unternehmen entdecken das Mikroblogging. Um beim Twittern rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten sie folgende Checkliste beachten.

Die Rechtsanwälte Fabian Niemann und Henning Krieg aus der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei Bird & Bird LLP haben sich eingehend mit den rechtlichen Risiken des Twitterns durch Unternehmen beschäftigt und eine Checkliste wesentlicher Punkte zusammengestellt.

Zunächst geht es um die Stolperfallen bei der Einrichtung eines Unternehmens-Tweets. Hier sind vor allem die drei Bereiche "Account-Name", "Profilbild" und "Impressum" von rechtlicher Bedeutung.

Account-Name

Dieser Bildschirm grüßt zu Beginn eines "Twitterlebens". Beim Ausfüllen der Felder sind einige wichtige Punkte zu beachten.
Dieser Bildschirm grüßt zu Beginn eines "Twitterlebens". Beim Ausfüllen der Felder sind einige wichtige Punkte zu beachten.

Wer einen Twitter-Account anlegt, muss neben einem Klarnamen (der korrekt sein sollte) auch einen Account-Namen angeben. Dieser kann später nicht mehr verändert werden, da er nach dem Muster www.twitter.com/Account-Name die Adresse bestimmt, unter der das eigene Twitterprofil erreichbar ist. Bei der Wahl des Namens sind fremde Marken- und Namensrechte zu beachten - die Situation ist rechtlich vergleichbar mit der im Domain-Recht. Wer eine fremde geschützte Marke oder einen fremden Namen als Account-Namen registriert, riskiert eine Abmahnung und die damit verbundenen Anwaltskosten. Darüber hinaus kann eine solche Aktion zu negativer PR führen und macht ein Re-Branding des eigenen Twitter-Auftritts notwendig. Noch mühseliger wird es, wenn der unzulässige Account-Name im Sinne einer "Corporate Identity" auch für andere Profile im Web 2.0 wie beispielsweise einen Facebook-Auftritt gewählt worden ist.

Profilbild

Trotz seiner geringen Größe (48 mal 48 Pixel) kann das Profilbild fremde Rechte verletzen. Es sollten nicht nur die Rechte am Bild geklärt werden, sondern auch die Rechte bezüglich des Bildinhalts. Wenn beispielsweise eine Person abgebildet ist, ist auch diese um Erlaubnis zur Verwendung des Bilds zu bitten. Wichtig ist, speziell auf eine Klärung der Rechte für die Online-Nutzung zu achten: Es gab abseits von Twitter bereits Fälle, in denen das Recht zur Nutzung in Druckerzeugnissen zwar bestand, das fehlende Recht zur Nutzung im Online-Bereich dann aber zu Streitigkeiten führte. Das alles gilt nicht nur für das Profilbild, sondern auch für eventuell hochgeladene Hintergrundbilder.

Impressum

Das deutsche Recht schreibt vor, dass die Anbieter geschäftlicher "Telemedien" (zu denen regelmäßig auch Web-Seiten gehören) ein Impressum bereithalten müssen. Ob Twitter-Profile solche impressumspflichtigen "Telemedien" sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Einrichtung eines Impressums ist daher zur Sicherheit zu empfehlen. Da Twitter selbst derzeit keinen Platz für ein ordentliches Impressum bietet, sollte ein Unternehmen das Eingabefeld "Web" mit einem Link auf die Unternehmens-Website versehen, über die ein ordnungsgemäßes Impressum unmittelbar aufzufinden ist. Wer gegen die Impressumspflicht verstößt, riskiert neben Abmahnungen und schlechter Publicity ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wenn es nun ans eigentliche Twittern geht, müssen Unternehmen vor allem auf das Wettbewerbs-, Äußerungs- und Urheberrecht achten. Eine Social Media Policy für die twitternden Mitarbeiter kann helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden. Mehr dazu auf den folgenden Seiten.