Trusted Shops: 89 Prozent der Online-Shops befürworten neue Muster-Widerrufsbelehrung

09.04.2008
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Nach jahrelanger Diskussion ist jetzt die neue Muster-Widerrufsbelehrung für den Internet-Handel in Kraft getreten. Bei den betroffenen Online-Shops stößt die Neuregelung auf positive Resonanz: 89 Prozent wollen das Muster verwenden.

Die positive Haltung der Gewerbetreibenden geht aus einer aktuellen Umfrage von Trusted Shops hervor, bei der 651 Internet-Händler befragt wurden. Der Zertifizierer von Gütesiegeln für Online-Shops hatte sich gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für eine Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung stark gemacht. Der jahrelang empfohlene Mustertext, der Online-Shopper über ihre Rechte aufklären sollte, war nach Ansicht vieler Experten mangelhaft. Mehrere Gerichte urteilten, das Muster sei gänzlich unwirksam. Schließlich entschloss sich das Bundesjustizministerium zur Novellierung und setzte dabei zahlreiche Forderungen von Trusted Shops und des DIHK um. Das Bundesjustizministerium wolle das Muster im Sommer 2008 dem Bundestag als Gesetz vorlegen. Diese Maßnahme würde die Rechtssicherheit für die Shops weiter erhöhen.

Aus der Trusted Shops-Umfrage geht hervor, dass 68 Prozent der befragten Online-Shops das neue Muster sofort verwenden möchten. 21 Prozent wollen damit warten, bis der Text nicht mehr als Verordnung gilt, sondern Gesetzesrang hat. Immerhin sechs Prozent der Shop-Betreiber werden stattdessen eine Widerrufsbelehrung einsetzen, die ein Anwalt speziell für den jeweiligen Shop erstellt hat. Weitere fünf Prozent möchten das alte Muster weiter verwenden. Dieses Vorgehen sei mit einigen Risiken verbunden. "Vor allem das alte Muster, aber auch selbstgestrickte Lösungen, können Abmahnungen provozieren. Wir empfehlen, so schnell wie möglich den neuen Text des Ministeriums zu verwenden" so Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH.