Todsünden bei der schriftlichen Bewerbung

Todsünden bei der schriftlichen Bewerbung

29.11.2000
Ein Eselsohr oder ein fehlendes Zeugnis mag ab und zu vielleicht noch verziehen werden. Was aber auf keinen Fall verziehen wird:

Falscher Adressat und Anrede
Die moderne Bürokommunikation macht es möglich, Serienbriefe zu erstellen. Der Serienbrief an sich ist schon schlimm genug. Wenn aber der neue Adressat eingetragen wird, die alte Anrede und womöglich noch die Betreffzeile für die Position des vorherigen Unternehmens unverändert bestehen bleiben, erhalten Sie die Unterlagen wahrscheinlich schneller zurück, als sie glauben.

Die falsche Bewerbung im richtigen Umschlag
Leider passiert es des öfteren, dass ein Personaler eine Bewerbung für ein ganz anderes Unternehmen in der Hand hält. Der Bewerber hat seine kompletten Unterlagen in den falschen Briefumschlag gesteckt. Peinlich!

Zweideutige Bemerkungen im Anschreiben
Beispiel: „Für die Position eines Verkäufers erhielten wir die Bewerbung einer jungen Dame, die ganz offensichtlich davon überzeugt war, dass ihre Bewerbung durch den Ansprechpartner in der Anzeige gesichtet werden würde.
Sie war Anzeigenverkäuferin für ein leicht erotisch angehauchtes Magazin und warb für sich mit zweideutigen Anmerkungen und einem in rot geschriebenen Anschreiben. Vielleicht hätte Sie bei unserem männlichen Kollegen ein Schmunzeln hervorgerufen. Die Kollegin jedoch, die die Unterlagen bearbeitet hatte, war weniger begeistert. Die Bewerberin erhielt eine Absage.“
Richten Sie Ihr Anschreiben an den Ansprechpartner. Bleiben Sie jedoch neutral. Zweideutige Bemerkungen haben in einem Anschreiben nichts zu suchen.

Eigenmächtige Korrekturen in Zeugnissen
Schreiben Sie niemals in Ihre eigenen Zeugnisse. Verwenden Sie auch keine korrigierten Zeugnisse. Es wird Ihnen niemand abnehmen, dass die Änderungen nicht durch Sie erfolgt sind.