TK-Dienste sind beim Kunden zu versteuern

04.04.1997

BRÜSSEL (vwd) - Auf alle TK-Dienste in der EU kann künftig Mehrwertsteuer erhoben werden - unabhängig davon, ob der entsprechende Anbieter seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Dies sieht eine Übergangsregelung vor, die rückwirkend vom 1. Januar 1997 bis zur Änderung der betreffenden Richtlinie zum 31. Dezember 1999 gelten soll. Der jeweilige Fiskus ist demzufolge berechtigt, TK-Dienste am Sitz des Endverbrauchers zu besteuern. Mit der Entscheidung werden entsprechende Ausnahmen von den Bestimmungen der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388 EWG-Vertrag autorisiert. Damit soll, wie es in Brüssel hieß, steuervermeidenden Effekten entgegengewirkt werden, die zu immer mehr Einkäufen entsprechender Services - vor allem bei sogenannten Call-Back-Services aus den USA - außerhalb der EU geführt hätten.