Cold Calling

Tipps zum Umgang mit illegalen Anrufen

14.07.2010
Wie regieren, wenn mal wieder ein Werbeanrufer den Feierabend stört?

Folgende Information helfen der Verbraucherzentrale, gegen die jeweilige Firma vorzugehen:

  1. Wie ist der Name des Anrufers?

  2. Für welches Unternehmen ruft er an? (im Zweifel buchstabieren lassen)

  3. Was ist der Grund des Anrufes?

  4. Wann wurde angerufen? (Datum und Uhrzeit)

  5. Gab es ein Einverständnis für den Anruf?

  6. War die Rufnummer unterdrückt?

Mit diesen Informationen können sich Geschädigte an die nächste Verbraucherzentrale wenden. Bei Anrufen mit Bandansagen ist die Bundesnetzagentur zuständig. Falls eine Maschine anruft oder der Anrufer aggressiv reagiert, rät Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale: "Einfach auflegen." (dpa/tc)