Gericht

Telekommunikationsgesetz in Teilen verfassungswidrig

03.07.2008
Das Telekommunikationsgesetz ist nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die 27. Kammer habe deshalb die Klage eines Telekommunikationsanbieters dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Telekommunikationsunternehmen ohne Entschädigung Überwachungstechnik für Auslandstelefonate anschaffen und bereithalten müssen. Geklagt hatte die deutsche Tochtergesellschaft eines britischen Telekommunikationsunternehmens (Beschluss vom 02.07.2007 - VG 27 A 3.07).

Die Firma hatte geltend gemacht, den Verpflichtungen aus finanziellen Gründen nicht nachkommen zu können. Sie bezifferte die Kosten pro sogenanntem Auslandskopf auf 180.000 Euro für die Technik sowie rund 450.000 Euro für das Personal.

Dass die Firma nach dem Gesetz zur Übernahme der hoheitlichen Aufgabe der Telefonüberwachung im Rahmen der Strafverfolgung entschädigungslos herangezogen werden soll, sei für die Firma ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung, stellte das Verwaltungsgericht fest. (dpa/tc)