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Telekom wird zu Großhandels-Flatrate verdonnert

01.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom wurde vom Verwaltungsgericht Köln dazu verurteilt, ihren Wettbewerbern vorläufig einen zeitunabhängigen Pauschalpreis für den Internet-Zugang anzubieten. Über die Klage der Telekom (Computerwoche.de berichtete) gegen eine Online-Pauschale soll zu einem späteren Termin entschieden werden.

Die Begründung der Richter: Der Fall werfe schwierige Fragen des Telekommunikationsrechts auf, die sich in einem Eilverfahren nicht eindeutig klären ließen. Den Forderungen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), wonach die Telekom bis Februar 2001 einen Internet-Pauschaltarif für Online-Dienste einzuführen habe, sei bis zu einer endgültigen Entscheidung nachzukommen.

Die Telekom will nun weitere juristische Schritte prüfen. Die Umsetzung des Richterspruchs stelle indes kein Problem dar, da man dem Regulierungsbescheid bereits seit Mitte Dezember nachkomme und anderen Online-Anbietern einen Pauschaltarif gewähre (Computerwoche.de berichtete).

Uwe Heddendorp, Vorsitzender der Geschäftsführung AOL Deutschland, freut sich über das Urteil aus Köln : "Mit dem heutigen Beschluss wird die Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde erstmals auch gerichtlich bestätigt."