Telekom und AOL vor Gericht

16.06.2000

MÜNCHEN (CW) - Die Telekom darf ihren Dienst "T-ISDN-XXL" nach einem Zwischenbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vorerst nicht mehr anbieten. AOL sah sich benachteiligt und hatte geklagt. XXL-Kunden sollten gegen eine zusätzliche Monatsgebühr von 15 Mark über T-Online an Sonn- und Feiertagen "kostenlos" surfen können. Konkurrierenden Internet-Providern ist laut AOL die Nutzung dieses Dienstes nicht ermöglicht worden, außerdem hätte die Telekom anderen Anbietern nicht genug Zeit eingeräumt, um auf den neuen Dienst zu reagieren. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, kündigte eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid an.