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Telekom setzt sich gegen Regulierer durch

17.10.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) scheiterte erneut in ihren Bemühungen um Liberalisierung des TK-Markts. Das Verwaltungsgericht Köln befreite die Deutsche Telekom AG vorerst von der Pflicht, ihren Konkurrenten Mietleitungen innerhalb bestimmter Lieferfristen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Verfügung der Reg TP sei für das Gericht nicht nachvollziehbar, hieß es in einer offiziellen Stellungnahme, da vieles für die Rechtswidrigkeit der Anordnung spreche. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Kölner Richter sei gewesen, dass die Telekom die Übertragungswege noch nicht einmal im eigenen Haus fristgemäß bereitsstellen könne.

Die Reg TP hatte den Konzern Ende Mai aufgrund zahlreiche Beschwerden von Mitbewerbern aufgefordert, Mietleitungen für die Anbindungen von Endkunden je nach Übertragungsbandbreite binnen zwölf bis 30 Arbeitstagen, zu liefern. Falls die Telekom die Fristen verfehlte, hätte sie pro Kalendertag fünf Prozent des monatlichen Mietentgelds zahlen müssen. Mit dieser Aufforderung wollte die Reg TP die Wettbewerbschancen der Konkurrenten stärken. Das Verwaltungsgericht Köln setzte mit seiner Entscheidung diese Fristen aus. Gegen den Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Die Reg TP hat nach eigenen Angaben zufolge noch nicht entschieden, ob sie davon Gebrauch machen will. (km)