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Telekom muss keine Flatrate-Pauschale gewähren

14.10.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Konkurrenten der Deutschen Telekom können möglicherweise vorerst nicht auf einen pauschalen Großhandels-Flatrate für Schmalband-Internet-Verbindungen des Konzerns hoffen. Das Verwaltungsgericht Köln verhängte eine Einstweilige Verfügung gegen eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP). Zuvor hatte die Telekom gegen den Beschluss der Reg TP geklagt. Nach Meinung der Verwaltungsrichter könne der umstrittene Tarif nicht von dem Konzern gefordert werden, wenn die Telekom eine solche Flatrate weder intern verwende, noch ihren Großkunden anbiete. Das Unternehmen dürfe nicht dazu verpflichtet werden, Konkurrenten eventuell mehr Leistungen zu gewähren, als sie selbst anbiete. (km)