Rohrposthersteller hat ältere Rechte

Telekom muß im Rechtsstreit um den Namen klein beigeben

22.11.1991

DÜSSELDORF (CW) - Im Namensstreit mit der Telecom Deutschland GmbH hat die Deutsche Bundespost Telekom den kürzeren gezogen: Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch in letzter Instanz die Klage des Bundesunternehmens gegen die Verwendung der Firmenbezeichnung mit dem Zusatz Deutschland von seiten des rheinländischen Rohrpostherstellers zurück.

Gleichzeitig wies das Gericht auch eine Widerklage der GmbH gegen die Post zurück, die sich damit weiter Telekom nennen darf.

Wie der vorsitzende Richter Horst Butz das Urteil begründete, handele es sich bei der Telecom Deutschland GmbH zwar nicht um einen Großkonzern, aber das Unternehmen halte auf dem kleinen Markt der Rohrposthersteller einen Anteil von 20 Prozent.

Der Richter erklärte außerdem, die Nutzung des Begriffs für die deutsche Tochter eines niederländischen Konzerns sei auch wegen der nationalen Abgrenzung zulässig.

Den Namen Telecom hat das Düsseldorfer Unternehmen mit einem Stammkapital von 50 000 Mark bereits 1966 in das Handelsregister eintragen lassen und damit nach Angaben von Butz eine Art Besitzstand erworben.

Da Telekom andererseits für Telekommunikation stehe und quasi als Gattungsbezeichnung nicht namensrechtlich geschützt sei, dürfe die Post auch ohne den Zusatz Bundespost oder DB mit der Bezeichnung werben. Dies hatte das Düsseldorfer Unternehmen verhindern wollen. Telecom-Anwalt Michael Roesen äußerte trotzdem nach der Urteilsverkündung große Zufriedenheit und erklärte, David habe gegen Goliath gesiegt.

Den Streitwert legte das Gericht für beide Klagen mit jeweils 500 000 Mark fest.