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Regulierer erläßt Anordnung gegen Ex-Monopolisten

Telekom muß Anbieter auch ohne eigene Anschlüsse als Netzbetreiber behandeln

14.08.1998
Von md 
Regulierer erläßt Anordnung gegen Ex-Monopolisten

COMPUTERWOCHE (MÜNCHEN) - Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat verfügt, daß die Deutsche Telekom AG auch das Netz eines Anbieters ohne eigene Teilnehmeranschlüsse freischalten muß. Gestern fand dazu in Bonn eine öffentlichen Anhörung statt. Aktueller Anlaß ist die Einstufung des Düsseldorfer Anbieters ID Switch als Netzbetreiber. Das Unternehmen plant den Aufbau eines bundesweiten Netzes für Ferngespräche, will dabei aber keine eigenen Teilnehmeranschlüsse im Ortsnetz betreiben. Die Deutsche Telekom hatte Ende Mai im Streit über die Frage, welche Anbieter als Netzbetreiber gelten, die Gespräche mit der Regulierungsbehörde abgebrochen. Telekom-Chef Ron Sommer hatte moniert, die von der Behörde festgesetzten Tarife für Leistungen der Telekom an ihre Mitbewerber seien "kostenunterdeckend". Nun ging es darum, welche Konkurrenten als Netzbetreiber und welche als Wiederverkäufer zu betrachten sind. Von Netzbetreibern darf die Telekom nur 2,7 Pfennig pro Minute Durchleitungsgebühr verlangen, von reinen Wiederverkäufern jedoch eine deutlich höhere Summe.