Web

-

Telekom klagt erfolgreich gegen Mannesmann-Werbung für Handy-Ortstarife

20.07.1998
Von md 
-

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Mannesmann Mobilfunk darf nicht mehr mit dem Slogan "Neu und nur bei D2: Ortstarif für Handys" werben. Die T-Mobil hatte am Freitag beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Sollte das Gericht des weiteren befinden, daß Mannesmann mit der Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, droht dem Mobilfunkanbieter ein Bußgeld von bis zu einer halben Million Mark. Die Mobilfunktochter der Deutschen Telekom argumentiert, daß Mannesmann den Anschein erwecken will, nur bei D2 gebe es einen Ortstarif für Handys. Die Telekom hatte wenige Tage zuvor bereits gegen eine frühere Anzeige von Mannesmann mit dem Text "Neu und nur bei D2: Ortsgespräche überall" eine Verfügung erwirkt.