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Telekom: Hickhack um Regulierung geht weiter

26.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wegen möglicher Wettbewerbsbehinderung ist die Deutsche Telekom wieder einmal in den Fokus der Regulierungsbehörde für Telefon und Post (RegTP) geraten. Presseberichten zufolge prüfen die Kartellhüter, ob der ehemalige Staatsmonopolist seine Konkurrenten mit unzulässigen Vertragsklauseln am Weiterverkauf (Resale) von Produkten und Diensten hindere.

Auslöser der Untersuchung ist internen Quellen zufolge ein Dissens zwischen Tele2 und der Telekom über die Höhe der Preise für Produkte oder Dienste, die der Düsseldorfer Billiganbieter seinen Endkunden zur Verfügung stellen will. Um von dem Wiederverkauf zu profitieren, hatte Tele2 dabei einen Preisabschlag von 20 bis 25 Prozent verlangt - diesen aber augenscheinlich nicht bekommen.

Die Regulierungsbehörde hatte den Bonner TK-Konzern erst vor zwei Jahren grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungen Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Bislang kam es jedoch noch mit keinem Wettbewerber zu einer Übereinkunft. In dem bis 21. Juni laufenden Verfahren will die RegTP nun untersuchen, ob die Konditionen der Telekom rechtsmäßig sind, hieß es.

Ein Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der die Regulierung des deutschen TK-Marktes weiter vorantreiben soll (Computerwoche online berichtete), erntete indes von der Telekom-Konkurrenz Kritik. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) glaubt nicht, dass die Gesetzesnovelle das Ziel, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten zu sichern, erreichen könne. Sogar in Bereichen, wo der Bund ursprünglich härter regulieren wollte, käme es nun durch Kann-Vorschriften zu Aufweichungen, erklärte Peter Wagner, Präsident des VATM. Der Verband befürchtet unter anderem, dass der wachsende Einfluss und Ermessensspielraum der RegTP zu einer Intransparenz der Entscheidungen führt und durch zusätzliche Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes entwertet wird.

Außerdem greife das zukünftige Konzept für die Entgeltregulierung deutlich zu kurz und erfülle nicht die strengen Vorgaben der EU. Der Anspruch der Wettbewerber auf entsprechende Vorprodukte, die ein zeitgleiches Angebot von Endkundenprodukten ermöglichen sollen, sei nun sogar weggefallen, befand die VATM. Insgesamt, so das Fazit Wagners, biete der Gesetzentwurf daher noch nicht die erforderliche Rechts- sowie Planungssicherheit für die Unternehmen und somit nicht genügend Impulse für Investitionen.

Eine Anhörung über das neue Telekommunikationsgesetz ist für den 11. Juni angesetzt. Obwohl die EU eine Frist bis zum 25. Juli gesetzt hat, rechnen Marktexperten damit, dass die Richtlinien möglicherweise nicht einmal mehr in diesem Jahr umgesetzt werden. (mb)