Zahl der Zusammenschaltungsknoten entscheidet

Telekom fordert Aufschlag für Interconnection-Tarif

16.04.1999
MÜNCHEN (CW) - Die Auseinandersetzung um ein faires Entgelt für die Nutzung des Netzes der Deutschen Telekom durch ihre Mitbewerber hält weiter an. Der ehemalige Monopolist fordert in einem Antrag die Genehmigung eines Zuschlags zu den Interconnection-Tarifen. Dieser soll bis zu 2,3 Pfennig pro Minute betragen.

Die Telekom fordert in einem der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vorliegenden Antrag, einen Zuschlag von bis zu 2,3 Pfennig pro Minute auf die Interconnection-Tarife. Diese Gebühren müssen Telefongesellschaften für den Transport ihres Verkehrs über das Netz der Telekom bezahlen.

Allerdings sollen nur die Carrier diesen Zuschlag zahlen, die "atypischen Telefonverkehr" erzeugen. Darunter versteht der Bonner Carrier Verkehr, der vom Anrufer zum Empfänger über Umwege transportiert wird. Dies ist etwa der Fall, wenn eine TK-Gesellschaft nur in Hamburg einen Switch betreibt und deshalb ein Telefongespräch von München nach Stuttgart über Hamburg zum Ziel geleitet werden muß.

Die Höhe des Zuschlags, so der Telekom-Antrag, richtet sich nach der Anzahl der Zusammenschaltungspunkte (Point of Interconnections = POI) eines Netzbetreibers mit dem Telekom-Netz. Hierzu haben die Bonner vier Klassen vorgeschlagen, die sich nach der Anzahl der POIs definieren (bis zu acht, 23, 38 Knoten). Je nach Klasse, Entfernung sowie Haupt- und Nebenzeit sollen die Mitbewerber einen Zuschlag zwischen 0,02 und 2,3 Pfennig pro Minute zahlen. Ab 38 Points of Interconnection entfällt der Aufpreis.

Die Konkurrenten der Deutschen Telekom waren sich weitgehend einig, daß der neue Antrag zurückgewiesen werden sollte. Er sei "unbegründet" und "unzulässig", lautete der Tenor. Wie aus Bonner Kreisen verlautet, steht auch die Reg TP dem Ansinnen ablehnend gegenüber, obwohl die Behörde der Telekom bereits Ende 1998 zugestanden hatte, daß sie zusätzlich zu den 1997 festgesetzten Tarifen Aufschläge verlangen darf. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß sie bei der Zusammenschaltung mit dem Netz eines Konkurrenten entstehende Zusatzkosten nachweist, die 1997 bei der Tariffestsetzung nicht absehbar waren. Hier setzt denn auch die Kritik der Konkurrenten an, die betonen, daß die Telekom diesen Nachweis nur rudimentär führe. Über den Antrag muß der Regulierer bis zum 25. Mai entscheiden.