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Telekom erhält Steuerrückzahlung in Milliardenhöhe

15.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom erhält eine in diesem und im vergangenen Jahr geleistete Steuervorauszahlungen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro von der Finanzbehörde zurück. Gemäß der Entscheidung werden außerdem die geplanten Vorauszahlungen im laufenden Jahr von weiteren 200 Millionen Euro nicht fällig. Das genannte Steuervolumen bezieht sich auf die von der Telekom zu leistende Körperschaftsteuerzahlungen. Die rückerstatteten Beträge will der Bonner Konzern zum weiteren Abbau der Schulden verwenden.

Hintergrund für die Steuergutschrift ist Unternehmensangaben zufolge eine Wertberichtigung im handelsrechtlichen Jahresabschluss 2000 der Deutschen Telekom AG. Der Konzern hatte auf die inzwischen veräußerten Anteile an den US-Unternehmen Sprint Fon und Sprint PCS eine Sonderabschreibung in Höhe von 6,65 Milliarden Euro vorgenommen. Diese war nötig, da die ursprünglich von MCI Worldcom geplante Übernahme von Sprint wegen des Einspruchs der Wettbewerbsbehörden gescheitert war. Die zum Übernahmeangebot von MCI Worldcom bewerteten Anteile wurden daher Ende des vergangenen Jahres heruntergestuft. Nach Angaben des Bonner Konzerns war die Abschreibung auch als Folge des allgemeinen Kursverfalls von Telekom-Werten an den Börsen erforderlich, nachdem zum Jahresende 1999 die Beteiligung noch mit 9,8 Milliarden Euro bilanziert worden war. Die im zweiten und dritten Quartal am Markt erzielten Erlöse in Höhe von 3,4 Milliarden Euro aus dem Verkauf der

Sprint FON und PCS-Anteile bestätigten die nach erfolgter Abschreibung verbliebenen Buchwerte.