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Telekom: Abgemahnt? Wir doch nicht!

15.06.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom hat Presseberichten widersprochen, wonach sie wegen ihrer Werbung für das Bonusprogramm ihrer neuen Aktien abgemahnt worden sei. Die "Welt am Sonntag" hatte behauptet, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW), Bad Homburg, gehe gegen die Anzeigenkampagne des Bonner Carriers vor. Das Unternehmen hätte demnach auf die Einschränkung hinweisen müssen, daß nur Kunden der am zweiten Börsengang beteiligten Konsortialbanken in den Genuß des angepriesenen Bonusprogramms kommen. "Von einer Abmahnung wissen wir nichts", erklärte ein Telekom-Sprecher. Er betonte, der Bonus sei bei den 17 Konsortial- und weiteren 90 assoziierten Geldinstituten erhältlich. Altaktionäre erhielten ohnehin ihre Bezugsrechte - und damit auch den Bonus - bei der Bank, wo sie bereits ein Depot besäßen.