Telefonüberwachung soll in Baden-Württemberg ausgeweitet werden

24.08.2007
Auch in Baden-Württemberg soll die Überwachung Verdächtiger ausgeweitet werden. Noch ist das Gesetz zwar nicht beschlossen, doch Innen- und Justizminister haben sich schon auf die wichtigsten Punkte geeinigt. Spätestens Mitte 2008 sollen die neuen Regeln in Kraft treten.

Nach Berlin soll auch in Baden-Württemberg ein neues Polizeigesetz auf den Weg gebracht werden, das es den Justizvollzugsbehörden erlaubt, ihre Überwachungsmöglichkeiten auszuweiten. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten haben sich Innenminister Heribert Rech und Justizminister Ulrich Goll auf mehrere Punkte geeinigt, die im Gesetz geändert werden. Ende September soll das Gesetz zur Anhörung freigegeben und Anfang 2008 in den Landtag eingebracht werden. Mitte nächsten Jahres sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten.

Künftig darf die baden-württembergische Polizei nach Zustimmung eines Richters schon dann die Telefonverbindungsdaten erheben, wenn die Person erst im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben. Im Unterschied zum Berliner Entwurf soll im Vorfeld von Straftaten auch die Ortung des Verdächtigen erlaubt werden. Ein präventives Abhören von Gesprächen, wie es der Innenminister fordert, wird es mit Goll nicht geben, wie er am Mittwoch gegenüber der Zeitung klarstellt.

Der Berliner Senat hat in seiner Kabinettssitzung am letzten Dienstag den "Entwurf zur Novelle des Polizeigesetzes" der rot-roten Regierungskoalition beschlossen. Im Entwurf ist die Ortung von Handys nur bei Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Person erlaubt, etwa bei der Suche nach Vermissten oder Personen, die sich nach einem Unglück orientierunglos per Handy melden. Eine Aufzeichnung von Bewegungsprofilen vermutlicher Straftäter werde es nicht geben.

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