Web

EuGH-Urteil

Telefonnummern im Web-Impressum sind nicht immer Pflicht

17.10.2008
Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, müssen laut EuGH nicht zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angeben.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) reicht es aus, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können. Eine Telefonnummer müsse nur dann genannt werden, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitte. Das teilte das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. (Rechtssache C-298/07)

Telefonnummern im Web-Impressum sind, laut EuGH-Urteil, nicht immer Pflicht
Telefonnummern im Web-Impressum sind, laut EuGH-Urteil, nicht immer Pflicht
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Im konkreten Fall hatte eine Internetversicherung ihre Auto-Policen ausschließlich über das Internet angeboten. Die Kunden konnten über ein elektronisches Formular sowie per E-Mail mit der Firma in Kontakt treten. Außerdem teilte die Versicherung ihre Postanschrift mit. Ihre Telefonnummer gab sie aber erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrags heraus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen diese Praxis geklagt. Der EuGH sieht hierin keine Rechtsverletzung. Der Bundesgerichtshof hatte sich in dieser Sache an das höchste EU-Gericht gewandt. (dpa/ajf)