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Telefonieren ohne Werbeunterbrechungen

21.07.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Der private Anbieter von kostenlosen Telefongesprächen Teleflash darf seinen Service nun doch nicht über Werbungunterbrechungen während der Gesprächszeit finanzieren. Dies entschied gestern die 15. Zivilkammer des Berliner Landgerichts in der Klage des Berliner Verbraucherschutzvereins gegen Teleflash. Das Gericht begründete die Entscheidung mit den Worten, daß die alle 90 Sekunden eingespielten Spots ein "Eingriff in die Privatsphäre" der angerufenen Gesprächspartner seien, denn diese könnten sich nicht gegen die Unterbrechungen zur Wehr setzen. Der TK-Anbieter erwägt nun Möglichkeiten, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Teleflash hatte als erstes deutsches Unternehmen im Februar seinen Telefondienst zum Nulltarif gestartet, bei dem nach einer einmaligen Anmeldungsgebühr von 38 Mark durch die Werbefinanzierung keinerlei weitere Kosten für den

Verbraucher anfielen (CW-Infonet berichtete).