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Telefongesellschaften haften für 0190-Dialer

19.03.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Anwender müssen unter Umständen durch so genannte 0190-Dialer entstandene Mehrkosten für Internetverbindungen nicht tragen, geht aus einer Klageabweisung des Kammergerichts Berlin hervor. In dem zu Grunde liegenden Fall wollte der Berliner Telefondienstleister Berlikomm von einer Kundin 8000 Euro einklagen, die durch den Gebrauch eines Dialers angefallen sind. Der 16-jährige Sohn der Beklagten hatte die Einwahlsoftware bei www.erotower.com heruntergeladen und installiert. Nachdem er keinen Zusatznutzen feststellen konnte, löschte er die Software wieder. Dabei übersah er jedoch, dass sich das Programm als Standardeinwahl im DFÜ-Netzwerk von Windows eingenistet hat, berichtet die Finacial Times Deutschland. In der Folge schlugen alle Internetverbindungen mit 1,85 Euro statt 1,7 Cent pro Minute zu Buche. Dadurch summierten sich die

Internet-Kosten im Laufe eines viertel Jahres auf 8000 Euro.

Da die Berlikomm nicht über ein eigenes Netz verfügt, sondern die Leitungen der Deutschen Telekom nutzt und bei Forderungen der 0190-Anbieter in Vorleistung tritt, war das Berliner Unternehmen in den Augen der Richter in diesem Fall Wiederverkäufer, dem es hätte bekannt sein müssen, dass Dialer in erheblichem Umfang von unseriösen Anbietern genutzt werden. Im übrigen habe die Berlikomm mit 13 Cent pro Minute an der Dialer-Nutzung mitverdient. Dass die Einwahlsoftware weder von der Berlikomm noch von der Telekom beworben wurde, spielt gemäß dem Urteil keine Rolle.

Die Richter zogen Paragraph 278 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) heran, nach dem sich die Berlikomm als "Verhandlungsgehilfe" die irreführende Werbung von www.erotower.com und die versteckte Manipulation am Betriebssystem zurechnen lassen muss. Die Telefongesellschaft strebt nun eine Revision beim Bundesgerichtshof an. (lex)